22.03.23: Bewerber als Schöffen gesucht

Die Stadt Bad Köstritz hat nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr (also wieder in 2023) eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Sollten Sie hierfür Interesse haben, bitten wir Sie dies bei der Stadtverwaltung Bad Köstritz im Hauptamt ausdrücklich zu erklären. Wir freuen uns auf Ihre dahingehende zustimmende Erklärung und die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Bad Köstritz für Schöffen bis spätestens 31.03.2023 bzw. in die Vorschlagsliste der Gemeinde Caaschwitz bis 23.03.2023. Für nähere Informationen schauen Sie bitte hier.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema Schöffen finden Sie in folgenden 3 Links: hier oder hier oder hier.

Antragsformular Erklärung zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste – Bewerber mit Wohnsitz Bad Köstritz

als PDF-Datei

Antragsformular Erklärung zur Aufnahme auf die Vorschlagsliste – Bewerber mit Wohnsitz Gemeinde Caaschwitz

als PDF-Datei

Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten

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