15.12.21: Aufstallungspflicht für Geflügel

Das Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz hat am 14. Dezember 2021 eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen.

Darin wird ab dem 22. Dezember 2021 eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Das heißt, dass alle Bestände ab diesem Tag in geschlossenen Ställen zu halten sind bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten
dichten und einer gegen Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenberenzung bestehen muss. Gleichzeitig weist das Amt erneut darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Greiz verpflichtet sind, ihre Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Begründet wird diese weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Geflügelpest mit dem stetigen Ansteigen von Ausbruchsfällen in zurzeit elf Bundesländern sowie in Europa. Die Ausbrüche bei Hausvögeln haben sich im November 2021 in Europa im Vergleich zum Vormonat
verdoppelt und bei Wildvögeln mehr als vervierfacht.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Greiz unter www.landkreis-greiz.de (Öffentliche Bekanntmachungen) abrufbar bzw. im Amt in Zeulenroda-Triebes, Untere Höhlerreihe 4, zu den Geschäftszeiten und unter Einhaltung der geltenden Hygieneschutzregeln einsehbar.

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