Formulare

Einwohnermeldeamt
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
- Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Betroffenenauskunft
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen
- Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
Soziales
Stadtkasse
Standesamt
Steuern / Ordnungsamt: Hundesteuer, Kennzeichnung und Haftpflicht
Entsprechend des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet
- den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen und
- eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Kennzeichnung des Hundes und der Abschluss der Haftpflichtversicherung sind dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bad Köstritz anzuzeigen. Sollten Sie im Ordnungsamt nicht persönlich vorsprechen können, ist auch eine schriftliche Anzeige möglich. Bitte reichen Sie dabei unbedingt Kopien der notwendigen Nachweise (Bescheinigung über die Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung mit Angabe der Rasse und der Mindestdeckungssumme) ein. Nutzen Sie dazu nachfolgende Formulare:
- Hundesteuer Anmeldung
- Anzeige der Kennzeichnung sowie des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung für einen Hund
- Hundesteuer Abmeldung
