22.12.22: Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG – Veröffentlichung von Lärmkarten

Gemäß der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG wurde durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) eine Lärmkartierung 2022 durchgeführt.

Lärmkartierung werden in der 34. BImSchV geregelt. Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben. Bei Bedarf müssen daraufhin Aktionspläne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden.

Für die Lärmkartierungen ist das TLUBN und für die Aufstellung der Aktionspläne sind die Gemeinden und Städte zuständig.

Die Ergebnisse und Informationen der Kartierung ist auf der Internetseite des TLUBN https://www.tlubn.thueringen.de/kd veröffentlicht.

Bauamt
Bad Köstritz, den 22.12.2022

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