NEU – Lichtbilder für hoheitliche Dokumente

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder im Meldeamt erstellt (bereits ab sofort möglich) oder bei Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen und ggf. dann ein weiterer Termin im Meldeamt notwendig wird.
Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen hier auf dem Personalausweisportal.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften hier auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Hinweis: Für jedes in der Meldebehörde erfasste Lichtbild sind zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 Euro durch die Kommune zu erheben.
Zudem ist es Bürgern auf der Internetseite www.alfa-passbild.com ermöglicht, eigenständig nach Fotografen in der Nähe zu suchen, die digitale Fotos erstellen.
