21.02.23: Neue Ordnungsbehördliche Verordnung für Bad Köstritz und Caaschwitz

Wir informieren Sie hiermit über die nach in beiden Gemeinden erfolgter Veröffentlichung in Kraft getretene Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Köstritz und der zu erfüllenden Gemeinde Caaschwitz vom 22.11.2022.

Die Ordnungsbehörde hat damit ein Instrument die öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Köstritz und der zu erfüllenden Gemeinde Caaschwitz durchzusetzen. Wir bitten die Einwohner in beiden Gemeinden um Beachtung und Einhaltung der genannten Regelungen. Die Regelung finden Sie hier.

Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung

error: Inhalte sind geschützt!
Nach oben