21.03.23: Ordnungsbehörde informiert – Verkehrsberuhigter Bereich Werner-Sylten-Straße

Die Werner-Sylten-Straße von der Kreuzung Schillerstraße bis Höhe Regelschule einschließlich vorderer Bereich Hergerstraße ist seit 2021 als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgeschildert. Leider passiert es sehr oft, dass vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt ist, was dieses Schild tatsächlich auch bedeutet. Hier ein kurze Erläuterung:

 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit (7 -10 km/h) fahren.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
  • Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  • Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Wir bitten Sie um Beachtung der verkehrsrechtlichen Regelungen.

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