Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz beschlossen. Das ist ein großer Schritt für Menschenrechte und Umwelt in den Lieferketten, denn erstmalig nimmt ein Gesetz Unternehmen hierzu in die Pflicht und stellt sich skrupellosen Geschäftspraktiken entgegen. Die Erfahrung hat gezeigt: Freiwilligkeit funktioniert nicht. Das beschlossene Lieferkettengesetz ist daher ein wichtiger Etappenerfolg, weist aber noch zu viele Schwächen auf. Deshalb sind wir noch nicht am Ziel, sondern erst am Start. Die Zivilgesellschaft muss auch weiterhin für ein noch wirksameres Lieferkettengesetz streiten, das für alle Unternehmen in Europa gilt. Die mehr als 125 Organisationen der Initiative Lieferkettengesetz verfolgen gemeinsam dieses Ziel.

Pünktlich zur Ausschusssitzung wurde die Resolution „Kommunen für ein starkes Lieferkettengesetz“, die inzwischen von 74 Kommunen mit insgesamt rund 10 Mio. Einwohnerinnen unterzeichnet wurde an die Mitglieder des Bundestags übersendet. Sie sind aufgefordert, sich im parlamentarischen Prozess für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs einzusetzen.

Zu den Unterzeichnerkommunen gehören neben kleinen und mittleren Kommunen – Bad Köstritz ist auch dabei – die Landeshauptstädte Bremen, Mainz, Hannover, München und Großstädte wie Bonn, Dortmund, Heidelberg, Köln, Nürnberg und sieben Berliner Bezirke.

Mit der Resolution greifen die Kommunen die grundsätzlichen Forderungen der Initiative Lieferkettengesetz auf und fordern präventive Sorgfaltspflichten, Haftungsregelungen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, sowie effektive staatliche Durchsetzungsmechanismen.

In den genannten Punkten wurde der Entwurf jedoch deutlich verwässert. Neben Kommunen und der Initiative Lieferkettengesetz fordern auch rund 50 Unternehmen Nachschärfungen. Der Entwurf stärkt die Rechte von Betroffenen kaum, erfasst Umweltschutz nur punktuell und gilt zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiterinnen. Besonders problematisch sind die abgestuften Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen bei Menschenrechtsverletzungen durch mittelbare Zulieferer erst handeln, wenn sie davon Kenntnis erlangen – also dann, wenn es bereits zu spät ist.

Auch Bürger*innen können sich für ein starkes Lieferkettengesetz einsetzen und den Lieferkettenbrief an die Bundestagsabgeordneten schicken.

Weitere Informationen auf www.lieferkettengesetz.de.

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