18.01.2023: Nachrücker Stadtratsmitglieder nach Gemeindeneugliederung
Gemäß § 7 Abs. 4 Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften i.V.m. § 9 Abs. 5 ThürKO wir für den Rest der gesetzlichen Amtszeit der Stadtrat der Stadt Bad Köstritz um zwei Mitglieder des Gemeinderats der aufgelösten Gemeinde Hartmannsdorf erweitert. Die Bekanntmachung der Feststellung des Bürgermeister […]