Sterbefall

Die Beurkundung eines Sterbefalles erfolgt an dem Standesamt, in dessen Bezirk eine Person verstorben ist.

Auf Wunsch und mit Bevollmächtigung erledigen private Bestattungsunternehmen alle notwendigen Bestattungsvorbereitungen inclusive der Anzeige des Sterbefalles am zuständigen Standesamt. Entsprechende Bestattungsvorsorgeverträge können schon zu Lebzeiten abgeschlossen werden.

Für die Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wird (in zweifacher Ausfertigung!),
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Heiratsurkunde (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren),
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes verwitwet waren), 
  • Scheidungsurteil (bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes geschieden waren) Urkunde über die 
  • Todeserklärung (bei Verstorbenen, deren Ehegatte für tot erklärt wurde), 
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden.

Ein im Ausland eingetretener Sterbefall kann am Wohnsitzstandesamt des Verstorbenen, durch eine berechtigte Person und auf Antrag beurkundet werden.

Die in einem Standesamt anfallenden Gebühren werden in der Thüringer Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

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