08.01.21: Veterinäramt ordnet die Aufstallung von Geflügel an

Nachdem im Landkreis Nordhausen in einer Geflügelhaltung das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz am 7. Januar 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Aufstallung von Geflügel für den gesamten Landkreis Greiz anordnet. Demzufolge muss die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu bestehen hat.

Die Allgemeinverfügung tritt am 8. Januar 2021 in Kraft.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-greiz.de unter Aktuelles abrufbar.

Ebenso liegt die Allgemeinverfügung in den Diensträumen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Untere Höhlerreihe 4 in 07937 Zeulenroda-Triebes aus und kann während der üblichen Öffnungszeiten nach telefonischer Voranmeldung und unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln eingesehen werden.

Tel.: 036628-5805107

Allgemeinverfügung als Download

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