Beurkundungen
Ausfertigung von Urkunden und beglaubigten Abschriften
Urkundenbestellung
Ein Personenstandsfall, d.h. eine Geburt, Eheschließung oder
Sterbefall wird an dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk sich der
Personenstandsfall ereignet.
Die Urkundenerteilung sowie die Auskunft
oder Einsicht in ein Personenstandsregister richtet sich nach den
Vorschriften der §§ 61, 62 und 63 des Personenstandsgesetzes. Demnach
haben nur die Personen Anspruch auf die Ausstellung einer Urkunde, auf
die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten,
Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein
rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Wir stellen für Sie aus:
- beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburts-, Heirats- und Sterberegister
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden
Bei der Beschaffung von Urkunden aus anderen oder ausländischen Standesämtern sind wir gern behilflich.
Die Ausstellung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen), zur Sprechzeit sowie nach terminlicher Vereinbarung beantragen. Selbstverständlich ist es auch möglich das BESTELLFORMULAR auszudrucken und per Post oder Fax an das Standesamt zu schicken.
Hinweis in eigener Sache:
In den letzten Jahren bieten immer mehr Dritte auf ihren Websites an, Urkundenbestellungen schnell und unkompliziert für Sie abzuwickeln. Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail werden jeweils zusätzliche Kosten berechnet. Diese werden dann von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Gewerbeunternehmen weder vom Standesamt der Stadt Bad Köstritz unterstützt werden, noch mit diesem auf irgendeine Weise verbunden sind.
Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Bestellung von Personenstandsurkunden führt zu keiner Beschleunigung des eigentlichen Vorgangs.