Kirchenaustritt

Aufgrund des Thüringer Kirchensteuergesetzes und der Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, ist das Wohnsitzstandesamt seit dem 1. März 2009 zur wirksamen Entgegennahme einer Austrittserklärung zuständig.

Für die Erklärung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.

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